Verbesserungen bei der Pflegeversicherung
Das hat der Gesetzgeber jetzt in zwei Stufen berücksichtigt. Seit 2011 werden Versicherte, die einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auf Demenz untersucht. In diesen Fällen gibt es einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 100 bzw. 200 Euro - je nach Schweregrad der Erkrankung. Damit können zum Beispiel Sachleistungen eines Pflegedienstes abgerechnet werden. Ab Januar 2013 erhöhen sich nun sowohl die Sach- als auch die Geldleistungen für altersverwirrte Menschen. Neu ist, dass Versicherte, die noch nicht als pflegebedürftig eingestuft sind (weniger als 46 Minuten Bedarf an Hilfe bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung benötigen), eine finanzielle Unterstützung für eine Betreuung erhalten. Bei beginnender Demenz kann zum Beispiel ein Pflegedienst stundenweise für eine geordnete Tagesstruktur sorgen. Dafür können künftig bis zu 225 Euro (Pflegestufe 0) abgerechnet werden. Alternativ gibt es für Angehörige, die innerhalb der Familie diese Betreuung übernehmen, eine finanzielle Anerkennung von 120 Euro monatlich.
Finanziert werden diese Verbesserungen durch eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte. Außerdem erhalten Versicherte, die eine Pflegezusatzversicherung abschließen, ab 2013 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro.
Autor:Jochen Mertens aus Mitte |
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