VERBRAUCHER
Von Antennenfernsehen bis Zusatzversicherung – das ändert sich 2017
Das Jahr 2017 bringt wieder zahlreiche Veränderungen für den Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da unter anderem die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt.
Antennenfernsehen. Der DVB-T-Standard wird zum 29. März abgeschaltet. Für die Nutzung des DVB-T2 HD wird kompatible Empfangstechnik benötigt. Die öffentlich-rechtlichen Sender bleiben somit über die terrestrische Antenne unverschlüsselt empfangbar. Wer Privatsender sehen will, muss künftig 5,75 Euro je Monat bezahlen.
Bemessungsgrenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 52 200 Euro. Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung wird von 56 250 auf 57 600 Euro angehoben. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Bemessungsgrenze bei 76 200 Euro (West) beziehungsweise 68 400 Euro (Ost).
Elektrofahrzeuge. Die seit 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei Erstzulassung von reinen Elektrofahrzeugen wird rückwirkend auf zehn Jahre verlängert.
Flexi-Rente. Arbeitnehmern zwischen 63 und 67 Jahren soll durch Kombination von Teilrente und Teilzeitarbeit ein optimaler Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden. Bei einem Zuverdienst von mehr als 6300 Euro pro Jahr werden aber 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente abgezogen. Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und weiterarbeitet, erhöht mit den Beitragszahlungen seine künftigen Rentenansprüche.
Garantiezins. Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen sinkt von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent, die Gesamtrendite kann jedoch höher liegen. Auf Bestandsverträge hat die Absenkung keinen Einfluss.
Grundfreibetrag. Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 168 Euro auf 8820 Euro angehoben. Einkünfte, die darunter liegen, werden nicht versteuert. Der Kinderfreibetrag steigt um 108 Euro auf 4716 Euro.
Hartz IV. Zum 1. Januar wurden die monatlichen Regelsätze angehoben: für Alleinstehende von 404 auf 409 Euro und für Paare von 364 auf 368 Euro pro Person. Für Vorschulkinder (Regelsatz 237 Euro) gibt es keine Erhöhung. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren bekommen monatlich 291 Euro, Kinder bis 18 Jahre 311 Euro.
Heizungsanlagen. Bezirksschornsteinfeger sind verpflichtet, alle noch nicht gekennzeichneten Geräte – gestaffelt nach Baujahren – mit einem "Nationalen Effizienzlabel für Altgeräte" zu etikettieren. Das Label gibt jedoch nur Auskunft über den Gerätetyp, nicht über Zustand und Eignung der Anlage für den Einsatzort.
Kindergeld. Das monatliche Kindergeld wird um zwei Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es 192 Euro, für das dritte 198 Euro und für jedes weitere 223 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird um zehn Euro auf 170 Euro monatlich angehoben.
Kindesunterhalt. Der Mindest-unterhalt steigt für Trennungskinder bis zum fünften Lebensjahr um sieben Euro auf 342 Euro, für Sechs- bis Elfjährige um neun Euro auf 393 Euro und für Zwölf- bis 17-Jährige um zehn Euro auf 460 Euro und für ein volljähriges Kind um elf Euro auf 527 Euro monatlich. Am Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige ändert sich nichts.
Leiharbeit. Im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muss ein Arbeitnehmer nach eineinhalb Jahren fest eingestellt oder durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden. Zudem gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit – spätestens nach neun Monaten. Auch dürfen Leiharbeiter nicht bei Arbeitskämpfen als Streikbrecher eingesetzt werden.
Medikationsplan. Um Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und Doppelverordnungen von Arzneimitteln zu vermeiden, können sich Patienten bereits seit Oktober 2016 einen Medikationsplan von ihrem Hausarzt erstellen lassen. Ab 2019 soll diese Übersicht nicht mehr nur in Papierform, sondern auch über die elektronische Gesundheitskarte digital abrufbar sein.
Meldegesetz. Bereits seit November 2016 entfällt die Pflicht der Vermieter, dem Einwohnermeldeamt den Auszug eines Mieters zu melden. Die Meldung beim Einzug bleibt aber Pflicht und kann nun auch elektronisch erfolgen.
Mindestlohn. Der Mindestlohn in Deutschland stieg zum 1. Januar von 8,50 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Ausnahmen durch allgemeinverbindliche Branchen-Tarifverträge gibt es etwa in der Baubranche (11,30 Euro/Stunde) oder Gartenbau (8,50 Euro/Stunde). Für Minijobber auf 450-Euro-Basis verkürzt sich die monatliche Arbeitszeit um etwa zwei Stunden.
Pflegereform. Statt der drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Neben körperlichen Beeinträchtigungen, werden nun auch psychische und kognitive Einschränkungen berücksichtigt. Im stationären Bereich wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenbetrag eingeführt. Der Gesetzgeber erhöht die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent, Kinderlose zahlen 2,8 Prozent. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag auf www.berliner-woche.de/112854
Rauchmelderpflicht. Mit Ausnahme von Küchen müssen Aufenthaltsräume und Flure, sofern diese auch als Flucht- und Rettungswege dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für Neu- und Umbauten in Berlin gilt diese Regelung (§ 48 BauO Bln, 17.06.2016) ab sofort. Bestehende Wohnungen müssen bis 31. Dezember 2020 durch den Eigentümer nachgerüstet werden.
Reisekosten. Der Sachbezugswert für die freie Verpflegung etwa auf Dienstreisen erhöht sich von 236 auf 241 Euro im Monat. Für ein Frühstück sind 1,70 Euro/Tag, für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 Euro/Tag anzusetzen. Die Pauschalen für Miete und Wohnung bleiben gleich.
Spendennachweis. Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen und Beträge unter 200 Euro können bei Vorliegen eines Zahlungs- oder Überweisungsbeleges unkompliziert als Sonderkosten steuermindernd abgesetzt werden. Ansonsten ist eine formelle Zuwendungsbestätigung oder Spendenbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigungen müssen nicht mehr eingereicht, aber mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahrt werden.
Staubsauger. Ab September dürfen nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine maximale Leistung unter 900 Watt haben. Der Jahresstromverbrauch unter Standardbedingungen darf bei maximal 43 Kilowattstunden liegen. Die Reduzierung des Stromverbrauchs geht bei guten und sehr guten Geräten aber nicht zu Lasten der Saugkraft.
UPDATE! Steuererklärung. Noch müssen die Einkommensteuererklärungen regulär bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Ab dem Steuerjahr 2018 bleiben dann zwei Monate mehr Zeit, Abgabetermin dafür ist der 31. Juli 2019. Wird ein Steuerberater beauftragt, müssen die Unterlagen für das Jahr 2018 bis zum 28. Februar 2020 beim Finanzamt eingereicht werden.
Steuerprogression. Die Eckwerte der Einkommensteuertabelle sollen für 2017 um 0,73 Prozent, für 2018 um 1,65 Prozent angehoben werden. Durch die Entschärfung der Steuerkurve soll Beschäftigten von künftigen Lohnerhöhungen mehr übrig bleiben.
Teilhabegesetz. Menschen mit Behinderungen sollen künftig besser im gesellschaftlichen Leben integriert werden. Bei der Eingliederungshilfe werden Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern künftig nicht mehr herangezogen. Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden 2017 um bis zu 260 Euro monatlich und für Barvermögen von 2600 auf 27 600 Euro deutlich erhöht.
Vorsorgeaufwendungen. Für dieses Jahr können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von 82 auf 84 Prozent. Absetzbar sind etwa Beiträge zur Rentenversicherung.
Zusatzversicherung. Zahlungen in sogenannte Rürup-Renten sind steuerlich abzugsfähig. Ab 2017 steigt der Maximalbetrag auf 23 632 Euro (Ledige) oder 46 724 Euro (Verheiratete mit zwei Verträgen). Davon können Versicherte bis zu 84 Prozent steuerlich geltend machen. Ab 2025 sind 100 Prozent der Beiträge absetzbar.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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