Vorgezogene Erbschaft: Ist das sinnvoll?

Wer sein Geld verschenkt, dem fehlen möglicherweise die Mittel für einen Neuanfang in einer Seniorenresidenz. | Foto: Christian Spielmann/Umsorgt wohnen
  • Wer sein Geld verschenkt, dem fehlen möglicherweise die Mittel für einen Neuanfang in einer Seniorenresidenz.
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Soll ich mein Haus und mein Erspartes noch zu Lebzeiten an meine Kinder verschenken, damit meine Erben nach meinem Tod Steuern sparen?

Diese Frage beschäftigt auch Leserin Elke K. Die 59-Jährige möchte wissen, ob sie ihre Eigentumswohnung ihrer Tochter (37) überschreiben soll? Nach dem aktuellen Erbrecht, das seit Anfang 2009 gilt, kann jedes Kind bis zu 400 000 Euro erben - steuerfrei. Sofern der Wert der Immobilie sowie des Ersparten unter diesem Freibetrag liegt, ist eine vorzeitige Schenkung aus Erbschaftssteuergründen also gar nicht nötig. Dennoch gibt es Senioren, die ihr Erbe vorzeitig verschenken möchten, um zum Beispiel ein Kind dem anderen gegenüber zu bevorzugen. Das ist alle zehn Jahre steuerfrei bei Kindern bis zu einer Höhe von 400 000 Euro möglich.

Doch über die Risiken einer Schenkung sollte man genau Bescheid wissen. Im schlimmsten Fall sind Wohnung und Erspartes weg. "Sofern eine Wohnung verschenkt wird, sollte hundertprozentiges Vertrauen vorhanden sein - auch gegenüber dem Schwiegersohn in spe, den die Familie noch gar nicht kennt", betont Rechtsanwalt Mathias Drewelow. Ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht bringt ein gewisses Maß an Sicherheit. Doch das nützt auch nichts, wenn Elke K. zum Beispiel irgendwann einmal aufgrund einer Gehbehinderung ihre Eigentumswohnung vermieten oder verkaufen und mit den daraus erzielten Einnahmen ein Appartement in einer Seniorenresidenz bezahlen möchte. In diesem Fall müsste sie bei der Tochter anfragen: "Darf ich das mit deiner Wohnung machen?"

Und noch ein finanzielles Risiko sollte nicht unterschätzt werden, nämlich eine mögliche Arbeitslosigkeit der Tochter. Bei längerer Arbeitslosigkeit wird eine nicht selbst bewohnte Immobilie zum riesengroßen Problem. In so einem Fall werden dem Hartz IV-Empfänger die Leistungen (§12 SGB II) gekürzt oder ganz gestrichen.

Bei einem ins Grundbuch eingetragenen Wohnrecht kann einen die Familie nicht vor die Tür setzen.

Der ehemalige Eigentümer darf hier bis an sein Lebensende wohnen. Lässt man dagegen ein Nießbrauchrecht eintragen, kann man seine ehemalige Immobilie auch vermieten. Dies kann im Pflegefall wichtig werden, um die Kosten dafür bezahlen zu können.

Jochen Mertens
Weitere Informationen zu Gesundheits- und Seniorenthemen sind im Internet unter www.umsorgt-wohnen.de zu finden. Ob preisgünstige Seniorenwohnung oder teuere Residenz - der Ratgeber "Umsorgt wohnen" stellt Berlins Seniorenwohnanlagen mit Preisen und Leistungen vor. Das Buch ist für 19,90 Euro im Buchhandel erhältlich oder unter 0800 600 89 84 (gebührenfrei, keine Versandkosten).
Autor:

Jochen Mertens aus Mitte

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