SOZIALES
Wohngeld hilft durch die Corona-Krise: Verfahren wurde vereinfacht
Bereits zu Jahresbeginn trat die Wohngeldreformierung der Regierung in Kraft. Neben den Einkommensgrenzen wurden auch die Obergrenzen für die maximal zuschussfähige Miete beziehungsweise Belastung bei Eigentümern erhöht.
Im Vorfeld gingen die Gesetzgeber davon aus, dass 660 000 Menschen von der Reform profitieren könnten. Aktuell dürfte die Regelung deutlich mehr Bürgern helfen, wirtschaftlich die Corona-Krise zu überstehen. Denn Wohngeld ist eine Möglichkeit, in dieser Zeit die Wohnkostenbelastung zu entschärfen. Und Wohngeld ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Um Mietern zeitnah helfen zu können, hat der Bund zwischenzeitlich Hinweise zu Verfahrenserleichterungen im Wohngeld erlassen. Insbesondere soll bei Bürgern, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen Einkommenseinbußen haben, auf die Plausibilitätsprüfung sowie auf die Prüfung von eigenen Unterhaltsansprüchen verzichtet werden. Darauf macht die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen aufmerksam. Demnach soll es auch die Möglichkeit von Vorschusszahlungen bei Erst- oder Weiterleistungsanträgen geben. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann im Internet auf www.berlin.de geprüft werden. RR
Antragsformulare und Kontakte im Internet unter stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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