Zuständigkeit im Unklaren
Steglitz-Zehlendorf. Julia L. ist alleinerziehende Mutter. Sie wollte sich räumlich verändern und machte sich daher auf die Suche nach einer neuen Wohnung.
Glücklich darüber, eine Umzugszusage vom Jobcenter erhalten zu haben, begann die junge Frau mit den Vorbereitungen. Sie wartete nur noch auf das Schreiben des Jobcenters Steglitz-Zehlendorf zur Übernahme der Umzugskosten. Doch zu ihrer Verwunderung schickte ihr die Behörde einen Ablehnungsbescheid.
Sie legte sofort Widerspruch ein und bat wenig später die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus um Unterstützung. Diese kontaktierte das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf und bat um eine Klärung. Die Antwort der Geschäftsführung überraschte alle Beteiligten. Da die Familie nach Schöneberg ziehen wollte, sei das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg zuständig. Dieses Jobcenter gab Julias Widerspruch dann statt und bewilligte die Übernahme der Umzugskosten.
Autor:Kummer-Nummer aus Mitte |
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