SOZIALES
Zwei Jahre früher in Rente: Mit einem Schwerbehindertenausweis ist das möglich

Der Präsident des Sozialverbands Deutschland Adolf Bauer freut sich: Seit Anfang 2021 ist der Behindertenpauschbetrag verdoppelt worden. | Foto: Sozialverband Deutschland (SoVD)
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  • Der Präsident des Sozialverbands Deutschland Adolf Bauer freut sich: Seit Anfang 2021 ist der Behindertenpauschbetrag verdoppelt worden.
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Die meisten Menschen haben sich über Jahrzehnte auf ihre Gesundheit verlassen können. Doch ein Unfall oder eine Erkrankung kann das ändern. Viele Patienten erleben, dass sie danach noch über Jahre mit den Folgen zu kämpfen haben.

Was zählt davon im Sinne einer Schwerbehinderung? „Das ist für Berufstätige interessant, weil sie mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 abschlagsfrei zwei Jahre früher in Rente gehen können“, erklärt Adolf Bauer, Präsident vom Sozialverband Deutschland (SoVD). Wer beispielsweise im November 1960 geboren ist und im April 2027 seine Regelaltersrente erhalten würde, kann bereits im April 2025 die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ in Anspruch nehmen.

Als Grundlage für die Prüfung und Genehmigung eines Antrags nutzt das zuständige Versorgungsamt die „Versorgungsmedizinverordnung“. Darin werden die körperlichen, seelischen und geistigen Einschränkungen mit dem jeweiligen Grad der Behinderung bewertet. Dazu zählen beispielsweise Krebserkrankungen, Rheuma, Herzrhythmusstörungen oder Tinnitus. Diese Übersicht ist hilfreich bei der Selbsteinschätzung, ob ein Antrag auf eine Schwerbehinderung Aussicht auf Erfolg hat. „Sämtliche Einschränkungen – auch etwa zusätzliche Schmerzen – sollten genau dokumentiert und dem Antrag beigefügt werden“, rät SoVD-Präsident Bauer. Die „Versorgungsmedizinverordnung“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist als 160-seitige Broschüre im Internet (https://bwurl.de/15j3) zu finden, sie kann unter der Rufnummer 030 182 72 27 21 kostenlos angefordert werden.

Zu empfehlen ist auch die Broschüre „Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen“, die vom Sozialverband Deutschland herausgegeben wird. Die steuerlichen Behindertenpauschbeträge – zwischen 384 und 2.840 Euro pro Jahr – sind dort genauso aufgeführt wie die Voraussetzungen für einen früheren Renteneintritt. Ein wichtiger Überblick, um seine Rechte durchsetzen zu können. Ein wichtiger Überblick, um seine Rechte durchsetzen zu können. Das 40-seitige Heft ist im Internet unter www.sovd.de zu finden.

Der Ratgeber „Umsorgt wohnen in Berlin-Brandenburg“, 464 Seiten, ISBN 978-3-941891-22-7, kostet 19,90 Euro und ist in der 6., überarbeiteten und aktualisierten Auflage im Buchhandel, online unter www.umsorgt-wohnen.de oder telefonisch unter 0800 600 89 84 (gebührenfrei; zzgl. 3,10 Euro Versandkosten) erhältlich.

Der Präsident des Sozialverbands Deutschland Adolf Bauer freut sich: Seit Anfang 2021 ist der Behindertenpauschbetrag verdoppelt worden. | Foto: Sozialverband Deutschland (SoVD)
Der Ratgeber "Umsorgt wohnen in Berlin-Brandenburg" ist ab sofort in der aktualisierten 6. Auflage erhältlich. | Foto: Umsorgt wohnen
Autor:

Jochen Mertens aus Mitte

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