Schwimmen ganz umsonst
Bedürftige müssen in Bädern keinen Eintritt bezahlen

Montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr sowie den ganzen Sonnabend dürfen Sozialhilfeempfänger zu den Öffnungszeiten umsonst in alle Schwimmhallen – wie hier im Stadtbad Mitte. | Foto:  Dirk Jericho
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Bedürftige, die vom Staat Stütze bekommen, können bis Ende des Jahres umsonst in den Hallenbädern der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) schwimmen.

Das hat der Senat als weiteren Baustein zur Entlastung der Berliner aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten beschlossen. Das Gratisschwimmen für Inhaber des neuen Berechtigungsnachweises (bis 2022 Berlinpass) ist ein weiteres Angebot im Netzwerk der Wärme. Den Berechtigungsnachweis bekommen Empfänger von Sozialleistungen automatisch. Damit bekommen zurzeit mehr als 680.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene viele Vergünstigungen oder Umsonstangebote wie zum Beispiel das BVG-Sozialticket S. Mit dem zusätzlichen Angebot kommen Hilfeempfänger vom 15. Februar bis 31. Dezember montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr sowie sonnabends ganztägig kostenlos in die 30 Schwimmhallen der Berliner Bäder-Betriebe.

Mit dem freien Schwimmen will Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ein weiteres Angebot „für Freizeitgestaltung und Sport als wesentliche Elemente der Teilhabe“ schaffen. „Mit diesem weiteren Baustein ermöglichen wir mehr als 680 000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, bei all ihrem Verzicht und den Einschränkungen weiterhin gesellschaftlich teilzuhaben“, sagt Spranger. Kostenlos ins Schwimmbad zu gehen sei „gerade für Kinder in diesen schwierigen Krisenzeiten besonders wichtig, um einmal auf andere Gedanken zu kommen und einfach nur Spaß zu haben“, so die „begeisterte Schwimmerin“, Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke).

Für den kostenfreien Eintritt muss man den Berechtigungsnachweis oder den teils noch gültigen Berlinpass sowie den Personal- oder Schülerausweis vorlegen.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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