Rentner und Pensionäre sollten klären, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Entscheidend ist prinzipiell die Höhe der jährlichen Einkünfte.
Überschreiten diese nach Abzug der steuermindernden Beträge wie der Werbungskostenpauschale von 102 Euro für Singles (204 Euro für Ehepaare), den dann verbleibenden steuerlichen Grundfreibetrag von 8004 Euro bei einzeln veranlagten Personen und 16 008 bei zusammenveranlagten Ehegatten für 2012, will das Finanzamt eine Steuererklärung sehen. Doch auch wenn Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen heißt das nicht, dass sie auch Steuern zahlen müssen. Denn sie können das Finanzamt an den Ausgaben zum Beispiel für Beiträge zur Krankenversicherung oder Aufwendungen für die Gesundheit, wie etwa die Kosten für eine neue Brille oder Zahnersatz, Kuren, Pflege und Haushaltshilfe beteiligen und damit ihre Steuerlast verringern oder sie gar nicht erst entstehen lassen.Bei Steuernachzahlungen wird es für manche Senioren eng. Vor allem dann, wenn auch noch Verspätungszinsen anfallen. Sie entstehen, wenn die Steuern ab 15 Monate nach dem betreffenden Veranlagungsjahr festgesetzt werden. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Senioren, die das Geld nicht auf einen Schlag erbringen können, umgehend Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen und um eine Ratenzahlung zu bitten. Da Finanzbeamte grundsätzlich auch bei Ratenzahlung eine Verzinsung vornehmen, sollten Rentner und Pensionäre zugleich darum bitten, auf eine Verzinsung der Ratenzahlung zu verzichten.
Vor allem Senioren, die vom Finanzamt die Mitteilung erhielten, dass sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und nun für viele Jahre rückwirkend Steuererklärungen abgeben müssen, empfinden die Zinsnachforderungen als ungerecht. Anita Käding rät Betroffenen, einen Antrag auf Erlass der Zinsen zu stellen. Wird er abgelehnt, könne dagegen Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Zur Begründung sollte auf das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterverfahren hingewiesen werden (Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 12 K 2776/12 AO). Die Zinsen sind zunächst zu bezahlen. Bei positivem Gerichtsentscheid zugunsten der Senioren könnten die Zinsen später gegebenenfalls erstattet werden.
Literatur: "Steuererklärung 2012/2013 für Rentner und Pensionäre", Stiftung Warentest, 208 Seiten, 14,90 Euro, ISBN: 978-3-86851-338-7.
Ingrid Laue / rid
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