Asche verstreuen
Auch wenn es sein Letzter Wille ist - die Asche eines toten Angehörigen dürfen Hinterbliebene nicht einfach auf dem Grundstück des Verstorbenen verstreuen. Denn dazu müsse ein privater Bestattungsplatz angelegt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Az.: 7 A 10005/12). Und dies sei nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Behörden möglich.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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