NEUES 2013
Auf Verbraucher kommt im neuen Jahr viel neues zu

Die Bundesnetzagentur hebt die Energieumlage, auch EEG-Umlage genannt, von 3,59 auf 5,277 Cent pro Kilowattstunde an. | Foto: ccvision
  • Die Bundesnetzagentur hebt die Energieumlage, auch EEG-Umlage genannt, von 3,59 auf 5,277 Cent pro Kilowattstunde an.
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Das Jahr 2013 bringt zahlreiche Veränderungen für die Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt und noch nicht alle Beschlüsse hierzu getroffen sind.

Alltag

Minijobs. Die 400-Euro- werden zu 450-Euro-Jobs, Arbeitgeber zahlen weiterhin pauschal Steuern und Versicherungsbeiträge. Für Minijobs, die in diesem Jahr neu aufgenommen werden, müssen Arbeitnehmer 3,9 Prozent vom Verdienst an die Rentenversicherung zahlen, um ein Anrecht auf volle soziale Absicherung zu erwerben.

Porto. 15 Jahre lang kostete der Standardbrief bis 20 Gramm 55 Cent Porto. Jetzt will die Deutsche Post drei Cent mehr. Maxibriefe bis 1000 Gramm kosten statt bisher 2,20 Euro künftig 2,40 Euro Porto. Weitere Änderungen gibt es betreffend Infopost, Bücher- und Warensendungen.

Praxisgebühr. Ab Januar fällt die 10-Euro-Gebühr pro Quartal weg und wird sowohl beim Arzt als auch beim Zahnarzt nicht mehr erhoben. Auch der Facharztbesuch bedarf nun keiner Überweisung mehr.

Rundfunkbeitrag. Künftig zahlt jeder Haushalt 17,98 Euro pro Monat, egal ob er ein Rundfunkempfangsgerät besitzt oder nicht. Schwerbehinderte mit dem Zeichen "RF" im Ausweis zahlen einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro. Bezugsberechtigte von Sozialleistungen wie Bafög, ALG II oder Sozialhilfe können sich von der Zahlung befreien lassen.

Familie

Betreuungsplatz. Ab 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Kann die Stadt keine Betreuung gewährleisten, haben die Eltern ein Recht auf Schadenersatz.

Betreuungsgeld. Eltern, die eine staatlich geförderte Betreuung nicht in Anspruch nehmen, sollen für Kinder bis drei Jahre auf Antrag ab 1. August monatlich 100 Euro bekommen - auch dann, wenn beide Elternteile Vollzeit arbeiten. Später soll die Summe auf 150 Euro aufgestockt werden.

Elterngeld. Für Kinder, die ab dem 1. Januar geboren werden, gibt es weniger Elterngeld. Bei der Berechnung werden einheitlich 21 Prozent vom Bruttoverdienst abgezogen. Auf der Lohnsteuer eingetragene Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bei der Berechnung des Elterngelds zählt künftig nur noch die Steuerklasse, die zwölf Monate vor Geburtsmonat überwiegt.

Kindesunterhalt. Die Unterhaltssätze gemäß Düsseldorfer Tabelle bleiben unverändert. Unterhaltspflichtige dürfen aber mehr von ihrem Geld behalten, real könnte der Unterhalt für Kinder somit sinken. Der Selbstbehalt beispielsweise für arbeitslose Unterhaltspflichtige beträgt statt 770 nun 800 Euro im Monat.

Soziales

Patientenrechte. Jede Behandlung bedarf der vorhergehenden Einwilligung des Patienten. Sie haben nun gesetzlich das Recht, Einsicht in alle Behandlungsunterlagen zu nehmen. Vermutet der Patient einen Behandlungsfehler, kann er bei seiner Krankenkasse ein Gutachten fordern. Für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) muss der Arzt einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten, versäumt er das, muss der Patient nicht zahlen.

Pflegebeiträge. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird von 1,95 auf 2,05 Prozent, für Kinderlose über 23 Jahre auf 2,3 Prozent angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3937,50 Euro/Monat. Rentner müssen den kompletten Beitrag aus eigener Tasche finanzieren. Für private Pflegezusatzversicherungen gibt es einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro im Jahr, wenn der Versicherungsnehmer jährlich mindestens 120 Euro an Beiträgen zur Pflegetagegeldversicherung einzahlt.

Regelbedarfssätze. Die Grundsicherung im Alter und bei Arbeitslosigkeit wird monatlich um acht Euro erhöht, ein alleinstehender Erwachsener erhält künftig 382 Euro. Die Sätze für die anderen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden anteilig erhöht.

Rentenbeiträge. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,7 auf 18,9 Prozentpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5800 Euro (West) bzw. 4900 Euro (Ost) im Monat.

Schwerbehinderte. Neue Ausweise im Scheckkartenformat können beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden und sollen auch in Englisch und in Blindenschrift beschrieben sein. Die alten Papier-Ausweise bleiben jedoch gültig.

Versicherungswechsel. Die Versicherungspflichtgrenze wird von 50 850 auf 52 200 Euro angehoben. Das Mindesteinkommen ist Voraussetzung für einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung.

Steuern

Altersvorsorge. In Form einer steuerlichen Förderung sind Aufwendungen zur Altersvorsorge als "Sonderausgaben" in Höhe von 24 000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehegatten 48 000 Euro) absetzbar. Im Laufe des Jahres soll zudem eine Mindestrente eingeführt werden. Die staatlich geförderte Vorsorge mit Wohneigentum ("Wohnriestern") soll flexibler werden.

Doppelte Haushaltsführung. Statt der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen künftig die tatsächlichen Mietkosten für Dienstwohnungen absetzbar sein, die Höchstgrenze soll bei 1000 Euro pro Monat liegen.

Ehrenamtliche. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 2400 Euro, die normale Ehrenamtler-Pauschale auf 720 Euro. Das Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr verabschiedet, soll aber rückwirkend ab 1. Januar gelten.

Grundfreibetrag. Nur wer über ein Jahreseinkommen von 8130 Euro (im Vorjahr 8004 Euro) liegt, muss Einkommensteuer zahlen.

Lohnsteuerkarte. Arbeitgeber haben bis Jahresende Zeit, die relevanten Daten für das papierlose Verfahren namens "ELStAM" (Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale) an die Finanzämter zu melden. Arbeitnehmer müssen die Eintragungen kontrollieren und diverse Freibeträge für 2013 neu beantragen.

Steuerberater. Die Gebühren steigen gemäß der neuen Vergütungsverordnung um etwa 5 Prozent. Bei einem Jahreseinkommen von 50 000 Euro werden statt 365 demnach 385 Euro fällig. Für andere Steuerangelegenheiten kann eine Beratungsgebühr statt 65 nun rund 100 Euro betragen.

Umzug. Berufsbedingte Umzüge können Alleinstehende pauschal mit 687 Euro, Verheiratete mit 1374 Euro absetzen. Ab 1. August erhöhen sich die Pauschalen auf 695 bzw. 1390 Euro.

Veranlagung. Für die Steuererklärung 2012 können Ehepaare letztmalig statt der gemeinsamen die getrennte Veranlagung wählen. Die Option ist ab 2013 ersatzlos gestrichen. Paare können dann nur noch wie Singles eine Einzelveranlagung nach Grundtarif wählen. Der Splittingtarif für Verheiratete bleibt erhalten.

Verkehr

Fernbusse. Auf Strecken, die länger sind als 50 Kilometer, dürfen Busgesellschaften nun Linienverkehr parallel zu bestehenden Zugverbindungen anbieten. Mit der Liberalisierung des Deutschen Busmarktes wird eine günstige Alternative zur schnelleren Bahn erwartet.

Führerscheine. Ab dem 19. Januar ausgestellte Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre und müssen danach gegen neue Dokumente eingetauscht werden. Alte Führerscheine sind bis 2033 von der Tauschpflicht befreit. Zudem kommt es zu einer Neuordnung der Führerscheinklassen.

Kraftstoffpreise. Tankstellenbetreiber sollen künftig an die Markttransparenzstelle des Kartellamts melden, wenn sie ihre Preise für Benzin und Diesel ändern. Die Preise sollen dann in Echtzeit über Vergleichsportale im Internet abrufbar sein.

Parkgebühren. Das Überschreiten der Parkdauer wird ab 1. April um jeweils fünf Euro teurer.

Partikelfilter. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Förderung verlängert, allerdings gibt es auf Antrag für die Umrüstung nur noch einen Zuschuss von 260 Euro (bisher 330 Euro).

Geldanlage

Bundesschatzbriefe. Die Bundesfinanzagentur wird keine Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen mehr anbieten. Das Bundesfinanzministerium begründet die Abschaffung dieser Produkte mit Kosteneinsparungen.

Immobilienfonds. Anleger müssen ihre Fonds künftig 24 Monate halten, bevor sie die Anteile wieder zurückgeben dürfen, erklärt der Bundesverband Investment und Asset Management BVI in Frankfurt am Main. Zudem muss der Anleger bereits zwölf Monate vor der beabsichtigten Rückgabe unwiderruflich erklären, dass er seine Anteile zurückgeben will. Allerdings gelten beide Fristen nur für Anteilsrückgaben von mehr als 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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