Behörde sperrt Bahnstrecke: Bei Verspätungen gibt es Entschädigung
Die Fahrgastrechte der Bahn gelten auch dann, wenn Strecken von Behörden gesperrt werden. "Es gelten immer die Fahrgastrechte – egal was der Grund für die Verspätung ist", erklärt ein Sprecher der Bahn.
Bei einer Verspätung ab 60 Minuten erhält der Reisende 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
Um die Entschädigung zu bekommen, füllen Bahn-Kunden am besten ein Fahrgastrechte-Formular aus. Das erhalten sie entweder vom Zugbegleiter, an der DB Information, in den DB Reisezentren oder im Internet unter http://asurl.de/12u9. Reicht der Kunde das Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im DB Reisezentrum ein, erhält er dort direkt seine Entschädigung.
Bei Zugausfällen können Kunden Fahrkarte und Reservierung kostenlos stornieren und sich das Geld erstatten lassen. Grundsätzlich lassen sich Fahrkarten zum Normalpreis bis einen Tag vor Reiseantritt ohne Gebühren zurückgeben. Für reduzierte Fahrkarten zum Sparpreis mit Zugbindung und Europa-Spezial-Tickets werden 17,50 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.