Beim Unfall gut versichert?
Beim Toben und Spielen der kleiner Racker passiert es schnell: ein Unfall. Während des Besuchs der allgemeinbildenden Schule sind alle Schüler gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf Unterricht, Ausflüge oder die Fahrradprüfung, sondern schließt auch den Schulweg ein. Im Falle eines Unfalls sollte umgehend der Klassenlehrer oder die Schulleitung informiert werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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