Beschwerden der Netzagentur melden
Das funktioniert über die Rufnummer 0291 99 55 206 oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de. Außerdem finden Verbraucher im Internet unter http://asurl.de/pc8 ein Beschwerdeformular.
Einige Unternehmen weisen unter ihrer alten Servicenummer per Bandansage auf eine neue Ortsnetznummer hin. Auch eine solche Ansage muss kostenlos sein. Es kann aber sein, dass einige Anbieter versuchen, Anrufer mittels automatisierter Dialogsysteme möglichst lange in der Leitung zu halten - denn Gesprächszeit im Dialog mit einem Sprachcomputer darf berechnet werden.
Wer Warteschleifen schaltet, muss per Ansage über die voraussichtliche Dauer informieren. In der Ansage muss auch mitgeteilt werden, ob das Gespräch pauschal oder nach Minuten abgerechnet wird. Kosten für Warteschleifen dürfen nur noch entstehen, wenn der Anbieter die Warteschleife und das folgende Gespräch pauschal abrechnen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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