Botschaften an die Erben
Erblasser stiften unnötige Verwirrung, wenn sie zusätzlich zum Testament weitere Nachrichten an die Erben hinterlassen. Darauf macht das Deutsche Forum für Erbrecht in München aufmerksam. Legen sie beispielsweise per Video ihre Beweggründe für die testamentarischen Entscheidungen dar, kann dies zu juristischen Problemen führen: Das Testament ist dann unter Umständen sogar anfechtbar, wenn beim Erblasser ein sogenannter Motiv-Irrtum vorliegt – er sein Vermögen unter falschen Annahmen vererbt hat. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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