VORSORGE
Das wollen viele Paare wissen
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften ist es wichtig zu wissen, wie sich nach dem Tod des Partners die Witwenrente berechnet. Welche monatlichen Zahlungen sind dann von den Rentenkassen zu erwarten? Kann davon beispielsweise noch die Miete für die große Wohnung bezahlt werden oder muss man sich verkleinern?
Wenn der Ehemann allein für die Familie gesorgt hat, die Ehefrau kein eigenes Einkommen und keine eigene Rente bezieht, ist die Rechnung ganz einfach. Ein Zahlenbeispiel: Der verstorbene Ehemann hatte eine Rente in Höhe von 1400 Euro monatlich. Sofern das Paar vor dem 1. Januar 2002 geheiratet hat, werden 60 Prozent Witwenrente gezahlt. Bei Ehepaaren, die danach geheiratet haben, sind es 55 Prozent. Danach erhält die Witwe 840 bzw. 770 Euro monatlich. Wer noch nicht so lange verheiratet ist, muss sich auf eine um fünf Prozent gekürzte Hinterbliebenenrente einstellen.
Ursprünglich war die Witwenrente für unversorgte, allein zurückbleibende Ehepartner gedacht. Sofern der Hinterbliebene über eigene Einkünfte (Arbeitseinkommen, Vermögen oder Renten) verfügt, wird die Witwenrente daher gekürzt. Zahlenbeispiel: Rita und Willi sind seit 1978 verheiratet. Willi bekommt 1400 Euro monatliche Rente. Nach Willis Tod würde Rita eine Witwenrente, so wie oben vorgerechnet, erhalten. Diese wird jedoch gekürzt, weil sie eine eigene Rente in Höhe von 960 Euro (netto) bekommt. In den alten Bundesländern wird darauf ein Freibetrag (742,90 Euro) anerkannt - im Osten sind das nur 679,54 Euro. Von den über dem Freibetrag liegenden 217,10 Euro werden 40 Prozent (also 86,84 Euro) von der Witwenrente abgezogen. Damit erhält Rita eine gekürzte Witwenrente in Höhe von 753,16 Euro (840 - 86,84).
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Autor:Jochen Mertens aus Mitte |
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