"Deals" im Netz mit lokalen Angeboten vergleichen

Verbraucher sollten Angebote von Rabattdiensten genau prüfen und vergleichen. | Foto: Kai Remmers
  • Verbraucher sollten Angebote von Rabattdiensten genau prüfen und vergleichen.
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Angebote auf Rabatt-Webseiten sind verlockend. Doch Verbraucherschützer warnen vor "Deals", die keine sind. Sparen lässt sich auch auf anderen Wegen.

Das Prinzip der Rabatt-Dienste wie Groupon, DailyDeal, DealTicket, Coupies und Co. ist einfach. Produkte oder Dienstleistungen werden zu einem günstigen Preis angeboten. Denn nur wenn genug Interessenten im Boot sind, kommt der "Deal" zustande. Erst dann wird beim Kunden das Geld eingezogen, er erhält per E-Mail einen Gutschein, den er beim Anbieter einlösen kann. Finden sich nicht genug Interessenten, verfällt das Angebot.

Doch Verbraucher sollten bei Rabatt-Diensten vorsichtig sein, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn sie kaufen einen Gutschein für ein verbilligtes Produkt. Im Gegensatz zu Geschenkgutscheinen von Online-Shops oder Einkaufsketten verfallen Rabatt-Gutscheine nicht erst nach ein bis drei Jahren, sondern oft schon nach wenigen Wochen oder gar Tagen. Ob das zulässig ist, dazu gebe es noch keine höchstrichterliche Entscheidung, sagt Karsten Bartels, Anwalt für Internet- und Datenschutzrecht.

Im Grunde hat man als Kunde von Rabatt-Dienstleistern die gleichen Rechte wie in jedem Online-Shop, betont Bartels. Auch dort gilt beispielsweise das 14-tägige Widerrufsrecht. AGB-Klauseln, die gegen Verbraucherschutzrecht verstoßen, seien generell unwirksam.

Manche Angebote hätten Fußangeln, die die Einlösung des Gutscheins erschweren, aber trotzdem legal sind, sagt Tryba. Dann kann der Gutschein für einen Sonntagsbrunch zum halben Preis zum Beispiel nur vor 10 Uhr eingelöst werden. Oder ein Fotoshooting wird zwar günstiger als gewöhnlich angeboten, ist aber auch schneller wieder vorbei. Bei Unklarheiten ist vor dem Kauf der direkte Kontakt zum Anbieter ratsam. Dessen Kontaktdaten und ein Ansprechpartner sollten bei jedem Angebot angegeben sein. Tryba rät grundsätzlich, vor dem Kauf das Angebot und die Konditionen genau durchzulesen, statt blind zuzuschlagen, weil mit 80 Prozent Rabatt gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) geworben wird. Die UVP ist ohnehin so eine Sache: "Wenn mit einer Ersparnis gegenüber der UVP geworben wird, sollten alle Alarmglocken losgehen", mahnt Tryba. An die hält sich sowieso kaum ein Händler. Sie wird aber gerne genutzt, um Schnäppchen zu bewerben, die keine sind.

Neben Rabatt-Webseiten gibt es im Internet viele andere Möglichkeiten, Angebote zu finden. Man kann das gewünschte Produkt in eine - oder besser mehrere - Preissuchmaschinen eingeben, oder zum Beispiel nach frei verfügbaren Gutschein- und Rabattcodes im Internet suchen, mit denen sich Geld und Versandkosten sparen lassen.

Kostenlose Gutschein- oder Rabattcodes finden sich auch häufig in Tages- und Wochenzeitungen und den beigelegten Prospekten. Vor Ort lassen sich die Angebote gut vergleichen und das eine oder andere Schnäppchen auch ohne Preisgabe von persönlichen Daten beim Schopfe packen. "Für die Waschmaschine beim Händler um die Ecke kann man auch mal 50 Euro mehr zahlen und dafür den Service nutzen", nennt Tryba ein Beispiel. Und: Wer den günstigsten Preis kennt, kann auch im Laden handeln.

Vorsicht ist bei Apps der Rabatt- und Angebotsdienstleister geboten. Damit bekommt man neue "Deals" aufs Handy geschickt, teils sogar von Geschäften, in deren Nähe man sich gerade befindet. Da ist die Grenze zwischen gewollter und vielleicht ungewollter personalisierter Werbung mit Standortbestimmung fließend.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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