Es darf auch weniger sein
Die verkürzte Form der Steuererklärung ist nur für Arbeitnehmer vorgesehen, die ihre Steuererklärung nicht online abgeben und die neben ihrem Gehalt keine weiteren Einkünfte und keine besonderen Werbungskosten oder außergewöhnliche Ausgaben haben. "Es lassen sich nur einige Sachverhalte eintragen, aber nicht alle", heißt es beim Bund der Steuerzahler. So bestehe zum Beispiel keine Möglichkeit, Unterstützungsleistungen einzutragen. Die abgespeckte Steuererklärung eignet sich insbesondere für Ferienjobber, Studenten, Arbeitnehmer mit festem Arbeitsort und keinen besonderen Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen. Der Bund der Steuerzahler weist auch auf die Gefahr hin, dass bei der abgespeckten Version die Beantragung von Ausgaben vergessen werden kann, da sie im Formular nicht abgefragt werden.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.