Fitness-Studio muss haften
Verletzt sich ein Kunde im Fitness-Studio beim Trainieren durch ein defektes Gerät, haftet der Betreiber. Schadenersatz und Schmerzensgeld können fällig werden, denn ein Studiobetreiber hat nach einem Urteil des Landgerichts Coburg hohe Kontrollpflichten (Az.: 23 O 249/06). Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand sind, erklärt die Versicherung ARAG.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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