SOZIALES
Fixpreise bei den Pflegegraden: Neues Gesetz verspricht Verbesserungen für Pflegebedürftige
Alles soll besser werden, deshalb wird die Pflegeversicherung ab 2017 umfassend reformiert. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen.
Zurzeit werden vor allem körperliche Beeinträchtigungen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anerkannt, um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten. Wer Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigt, erhält eine Pflegestufe. Hauptkritikpunkt am Verfahren: Demenz wird nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb wird künftig bei der MDK-Prüfung die Selbstständigkeit der Versicherten bewertet – es geht um das Wahrnehmen, Denken, Erkennen und seelische Beeinträchtigungen.
Die Überleitung
Statt der drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Der Gesetzgeber verspricht sich davon mehr Gerechtigkeit. Menschen, die bereits eine Pflegestufe haben, erhalten zum Jahreswechsel automatisch die Zuordnung zu dem entsprechenden Pflegegrad. Eine erneute Begutachtung ist nicht erforderlich, finanzielle Nachteile soll es für die „Altfälle“ nicht geben. Beispiel: Ein Altenheimbewohner mit körperlichen Einschränkungen und Pflegestufe 1 erhält den Pflegegrad 2. Wurde bei ihm außerdem eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt, erfolgt sogar die Überleitung in den Pflegegrad 3. Ähnlich funktioniert die Zuordnung von Patienten mit den Pflegestufen 2 und 3. Sie werden künftig die Pflegegrade 3 bis 5 erhalten.
Der Einheitspreis
Heimbewohner müssen seit jeher einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Derzeit ist der Eigenanteil an den individuellen Pflegedarf gekoppelt, heißt: Pflegestufe 3 ist deutlich teurer als Pflegestufe 1. Deshalb verspricht Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen „Einheitspreis im Altenheim“. Die Bewohner werden in den Pflegegraden 2 bis 5 ab Januar den gleich hohen Eigenanteil zahlen. Diese Fixpreise gelten jeweils für ein Haus und variieren von Pflegeheim zu Pflegeheim. Die Zuschüsse der Pflegeversicherung (Pflegegrad 1: 125, PG2: 770, PG3: 1262, PG4: 1775, PG5: 2005 – alle Zahlen in Euro) sind für die Verbraucher damit gar nicht mehr so wichtig, denn künftig kommt es nur noch auf den Endpreis an.
Ein Zahlenbeispiel
In der Pflegestufe 1 eines Berliner Altenheims beträgt der monatliche Eigenanteil 1540 Euro. In der Pflegestufe 3 sind in diesem Haus sogar 2011 Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Ab 2017 gibt es in den Pflegegraden 2 bis 5 den neuen Einheitspreis in Höhe von 1814 Euro. Dieses Beispiel über die Entwicklung des Eigenanteils zeigt: Bei höherer Pflegebedürftigkeit wird es für die Versicherten billiger, bei niedrigem Hilfebedarf jedoch deutlich teurer.
Pflege zu Hause
Seit die Pflegeversicherung vor über 20 Jahren eingeführt wurde, gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause in der vertrauten Umgebung von der Familie gepflegt und betreut. Dafür zahlt die Pflegekasse eine monatliche finanzielle Anerkennung. Diese Geldleistungen werden mit der Einführung der Pflegegrade jedoch nicht erhöht: Im Pflegegrad 1 gibt es 125 Euro. Im PG 2 sind es 316, im PG 3 545, im PG 4 728 und im PG 5 901 Euro.
Auch bei den Sachleistungen gibt es keine Erhöhung. Im Pflegegrad 2 kann ein ambulanter Pflegedienst seine monatlichen Leistungen bis zu einer Höhe von 689 Euro direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen. Alle Leistungen, die darüber hinaus gehen, sind vom Patienten selbst zu zahlen. Im PG 3 sind es bis zu 1298, im PG 4 bis zu 1612 und im PG 5 bis zu 1995 Euro.
Große Erleichterungen bringen Umbauten innerhalb des Wohnumfeldes. Das kann der Umbau des Badezimmers oder der Einbau eines Treppenlifts sein. Unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung werden – wie bisher – bis zu 4000 Euro pro Maßnahme von der Pflegekasse bezahlt.
Anpassung der Beiträge
Die Pflegereform hat finanziell nicht viel Neues gebracht. Trotzdem ist mit Mehrausgaben zu rechnen, deshalb erhöht der Gesetzgeber die Beiträge zur Pflegeversicherung. 2017 steigt der Beitrag um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent, Kinderlose zahlen dann 2,8 Prozent.
Weitere Informationen zum Thema telefonisch unter 20 17 91 31 (montags bis donnerstags 9 bis 18 Uhr) und im Internet www.wege-zur-pflege.de.
Weitere Informationen zu Gesundheits- und Seniorenthemen unter www.umsorgt-wohnen.de. Ob preisgünstige Seniorenwohnung oder teuere Residenz - der Ratgeber "Umsorgt wohnen" stellt Berlins Seniorenwohnanlagen mit Preisen und Leistungen vor. Das Buch ist für 19,90 Euro im Buchhandel oder telefonisch unter 0800 600 89 84 (gebührenfrei, zzgl. Versandkosten) erhältlich.
Autor:Jochen Mertens aus Mitte |
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