Freibeträge gelten zwei Jahre
Arbeitnehmer mussten bislang Freibeträge jährlich neu beantragen. Seit dem 1. Oktober sind diese erstmals zwei Jahre lang gültig. Derzeit beantragte Freibeträge gelten also längstens bis zum 31. Dezember 2017. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuervereine (NVL) aus Berlin hin. Davon können Steuerzahler profitieren, die höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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