Freibetrag bei Pfändung
Seit 1. Juli gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Schuldner. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Auf einem Pfändungsschutzkonto sind dann 1045,04 Euro pro Monat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Bisher lag der Freibetrag bei 1028,89 Euro. Die neuen Freigrenzen gelten automatisch und ohne Übergangsregelung.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.