Funde müssen gemeldet werden
Damit das Tier möglichst schnell in fürsorgliche Hände kommt, sollten Finder sofort die Behörden anrufen. Denn laut Gesetz gilt das Tier als Fundsache und muss gemeldet werden. Entdecken Spaziergänger einen freilaufenden Hund auf der Straße ohne Herrchen, wissen viele nicht, wie sie reagieren sollen. "Wer einen offensichtlich herrenlosen Hund herumstreunen sieht, sollte ihn erst mal eine Weile beobachten, um das Tier besser einschätzen zu können", rät Marion Dudla vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn.Oft entschließen sich tierliebe Menschen dazu, den Hund mit nach Hause zu nehmen. Das sei keine gute Idee, sagt Dudla. "Das Tier untersteht dem Fundrecht. Deshalb muss auf jeden Fall eine Behörde benachrichtigt werden - entweder Polizei oder Ordnungsamt. Wird der Vorfall dem Tierheim gemeldet, werden die Mitarbeiter dort Meldung erstatten."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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