Genaue Buchführung ist Pflicht
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: die Ein-Prozent-Regelung und die Fahrtenbuchmethode. Ein Fahrtenbuch muss genau geführt werden, wie der Bund der Steuerzahler erklärt. Doch was muss genau in dem Fahrtenbuch stehen?Ein Fahrtenbuch muss in Buchform vorliegen. "Eine Lose-Blatt-Sammlung erkennt das Finanzamt nicht an", sagt Isabell Klocke vom Steuerzahlerbund. Es muss vollständig und für das gesamte Jahr geführt worden sein. Bei beruflichen Fahrten müssen das Datum der Fahrt, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Fahrt, das Reiseziel und der Reisezweck angegeben werden.
Bei teils privaten und teils dienstlichen Fahrten muss der Kilometerstand vor und nach der privaten Unterbrechung aufgezeichnet werden. Für private Fahrten müssen lediglich die gefahrenen Kilometer vermerkt werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder den Heimfahrten reiche ein kurzer Hinweis mit Kilometerstandsangabe aus.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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