Haftung bei Reitunfall
Vorsicht beim Reitunterricht: Wer dabei einen Unfall erleidet, hat nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Denn ein Reitlehrer haftet nur, wenn er seine Pflichten während des Unterrichts erheblich verletzt. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 4 U 162/12).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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