Handyrechnung per Post
Die monatliche Papierrechnung für das Handy darf nicht extra berechnet werden. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat nun der Bundesgerichtshof bestätigt (Az.: III ZR 32/14). Eine erhobene Gebühr von 1,50 Euro erklärten die Richter für unzulässig. Vor allem für Kunden ohne Internetzugang, die die Rechnung nicht über das Kundenportal des Providers abrufen können, seien die Extrakosten eine unangemessene Benachteiligung. Zudem liege es im Interesse des Unternehmens, dem Kunden eine Rechnung zu stellen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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