Haushaltshilfe beantragen
Wer wegen einer Krankheit eine Haushaltshilfe benötigt, muss sie bei seiner Krankenkasse beantragen. Ein Arzt kann diese Unterstützung nicht verordnen, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Gewährt wird die Haushaltshilfe für alle Tätigkeiten im Haushalt, von der Reinigung der Wohnung und der Wäsche über die Zubereitung von Mahlzeiten bis zur Betreuung von Kindern. Anspruch besteht in der Regel nicht, wenn der Versicherte mit einem Ehe- oder Lebenspartnern zusammenwohnt.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.