Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße hin. Die Voraussetzung: Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden, sondern per Überweisung. Nur dann erkennt das Finanzamt die Ausgaben an.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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