Hausratpolice bezahlt Tür
Die Hausratversicherung muss auch für die bei einem Einbruch verursachten Gebäudeschäden aufkommen. Dazu zählt zum Beispiel auch eine beschädigte Tür. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gilt dies auch, wenn der Versicherte nicht nachweisen kann, dass etwas gestohlen wurde. Denn bei Verdacht auf versuchten Einbruch gelte der Versicherungsschutz (Az.: 4 U 99/11).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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