Heimfahrten zum Wohnort
Wer berufsbedingt woanders wohnt, kann für die Heimfahrten 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich absetzen. Begünstigt ist eine Fahrt pro Woche, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin. Laut aktueller Rechtsprechung ist dafür nicht einmal ein Nachweis nötig. Das heißt: Steuerpflichtige können den Betrag unabhängig davon geltend machen, ob tatsächlich Aufwendungen angefallen sind, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 29/12).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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