Höchste Waldbrandgefahr: Richtiges Verhalten in Wald und Flur
Hitze und Trockenheit erhöhen die Gefahr von Wald- und Flächenbränden, die fast immer durch menschliches Fehlverhalten verursacht werden, sei es eine unachtsam weggeworfene, glimmende Zigarette oder eine Glasflasche, die auf einem Stein zerschellte.
Der Funkenflug von Zigarette, Grill und Lagerfeuer birgt ein unkalkulierbares Risiko.Und ein Stück Glas in der Sonne genügt, um wie durch ein Brennglas Feuer zu entfachen. Daher gelten klare Regeln bei der Nutzung von Wald und Flur. So ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Im Wald und in bis zu 100 Meter Nähe darf kein offenes Feuer entfacht werden und auch das Grillen ist verboten. Auch Autofahrer sollten nicht achtlos eine Zigarette aus dem Autofenster werfen. Für Verstöße gegen das Rauch- und Feuerverbot sieht das Landeswaldgesetz Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro vor.
Es gibt kein grundsätzliches Verbot, den Wald bei hoher Gefahrenstufe zu betreten. In Ausnahmefällen könnte ein solches Verbot jedoch verhängt werden. Dennoch empfiehlt es sich, den Waldbesuch gut zu überdenken. So sollten bei einer Waldwanderung Lichtungen und geeignete Fluchtwege immer in Sichtweite bleiben und nicht von unquerbaren Anlagen, Flüssen oder Seen abgeschnitten sein. Bei Anfahrt mit dem Auto, darf das Fahrzeug nicht im oder am Wald abgestellt werden. Forst- und Rettungswege sind ebenso freizuhalten wie Feuerwehrzufahrten.
Informieren Sie sich vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe. Beispielsweise am Fernsehbildschirm im RBB-Videotext auf Seite 180 oder im Internet beim Deutschen Wetterdienst.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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