Illegale Downloads: WLAN-Besitzer haftet für Mitbenutzer
Sein WLAN mit anderen zu teilen, ist einerseits nett, kann andererseits aber ein rechtliches Nachspiel haben.
Im Zweifelsfall haftet der Besitzer des Internetanschlusses zum Beispiel für illegale Downloads von Nachbarn, Mitbewohnern und Gästen. Dritten sollte man deswegen nur über einen sogenannten Gastzugang Zugriff auf das eigene WLAN geben, rät die Zeitschrift "c’t". Diesen Gastmodus bieten viele neuere Router. Dabei erhält der Gast keinen Zugriff auf das Heimnetz, sondern nur auf das Internet. Um die Kontrolle darüber zu behalten, wer auf das Gastnetzwerk zugereift, sollte es per WPA2 verschlüsselt werden. Wichtig: ein anderes Passwort als das des Hauptnetzwerks wählen. Mit etwas Aufwand lassen sich über Filterlisten im Router auch gewisse Dienste und Seiten im Netz sperren. So kann der Zugriff auf illegale Angebote oder Filesharing-Plattformen eingeschränkt werden. Manche Router bieten auch schon Voreinstellungen an, mit denen nur Web- und Maildienste genutzt werden können. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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