Illegales Filesharing
Eltern müssen ihren volljährigen Kindern auch nach Abmahnungen wegen illegalem Filesharing nicht den Zugang zum Internet sperren. Stattdessen reicht es aus, den Nachwuchs und dessen Freunde ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Rechtsverletzungen über den Familienanschluss zu unterlassen sind. Das hat das Landgericht Rostock in einem Urteil feststellt (Aktenzeichen 3 O 1153/13). Eine Sperrung sei allein schon wegen möglicherweise daraus entstehenden Einschränkungen für die Eltern nicht notwendig.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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