Irreführende Werbung
Auf vielen Reiseportalen werden dem Nutzer zusätzliche Versicherungen angepriesen. Diese Werbung darf aber nicht irreführend sein, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 05 O 911/15). Auf einem Portal erschien die Warnung "Achtung – nicht empfehlenswert", wenn Nutzer keine Umbuchungsoption und keine Reiseversicherung hinzubuchten. Solche Aussagen seien nicht zulässig, so das Gericht. Zur Reiseversicherung hieß es auf dem Portal: "Volles Risiko ohne Reiseschutz!" Das ist ebenfalls nicht korrekt. Denn für einen Rücktransport bei Krankheit zahlt auf innerdeutschen Flügen ohnehin die gesetzliche Krankenversicherung. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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