Kassenbon aufbewahren
Mängel an gekaufter Ware treten oft erst nach einer Weile auf. Eine Reklamation ist meist nur mit dem Kassenbon möglich. Doch die meist auf Thermopapier gedruckten Belege verblassen schnell. Kunden sollten Kassenzettel daher nach dem Kauf kopieren, empfiehlt die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern. Die Kopie sollte zusammen mit dem Original aufbewahrt werden. So kann auch noch nach Monaten nachgewiesen werden, wann die Ware gekauft wurde.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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