Klare Regeln erhalten den Frieden
Doch Erblasser haben es in der Hand: "Sie müssen nur klar regeln, was sie wollen", erklärt Anton Steiner vom Deutschen Forum für Erbrecht. Je eindeutiger der letzte Wille formuliert ist, desto besser sei es.Wie das Erbe nach dem Tod aufgeteilt werden soll, wird am besten in einem Testament festgehalten. "Das muss handschriftlich angefertigt und vom Erblasser unterschrieben werden." Bei einem gemeinsamen Testament müssten beide Ehepartner unterschreiben. Die Aufteilung des Erbes sollte möglichst eindeutig beschrieben werden.
"Formulierungen wie ,Meine Söhne Anton und Wilhelm sind meine Erben je zur Hälfte. Anton bekommt meine Briefmarkensammlung, Wilhelm meine Harfe. können problematisch sein", sagt Steiner. Der Grund: Die beiden Gegenstände haben einen unterschiedlichen Wert. "Sollen die Söhne nun einen Wertausgleich vornehmen oder nicht?" Das hätte der Erblasser bestimmen müssen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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