Kranke zahlen weniger Steuern
Auch Krankheitskosten können die Steuerlast mindern. Allerdings müssten Steuerzahler eine zumutbare Belastung selber tragen, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Nur wenn die Grenze überschritten werde, erkennt das Finanzamt die Ausgaben an. Allerdings ist diese Frage rechtlich umstritten. Vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz läuft derzeit ein entsprechendes Verfahren (Az.: 4 K 1970/10). Steuerzahler, die entsprechende Kosten hatten, sollten diese - auch wenn die zumutbare Belastung nicht überschritten wird - in ihre Steuererklärung eintragen, empfiehlt der BDL. Gegen den Steuerbescheid, in dem sich die Kosten in der Regel nicht auswirken werden, sollte dann Einspruch eingelegt und unter Hinweis auf das Gerichtsverfahren ein Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragt werden.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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