Krankenkassenbeiträge sind Sonderausgaben
Beiträge zur Krankenkasse können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Dabei gilt: Beitragsrückerstattungen der Kasse müssen gegengerechnet werden. Der Sonderausgabenabzug mindert sich um den Betrag der Erstattung. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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