Kündigung des Bausparvertrags
Alte Bausparverträge bringen Sparern zum Teil noch gute Rendite. Weil das für die Anbieter aber zur Belastung wird, werden viele solcher Altverträge gekündigt. Die Rechtslage ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht in jedem Fall eindeutig. Kunden müssten eine Kündigung nicht klaglos hinnehmen. Die Kernfrage ist: Haben Kunden noch Anspruch auf ein Darlehen? Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist der Bausparvertrag in einem solchen Fall nicht beendet. Betroffene sollten einen Blick in ihre Vertragsunterlagen werfen. Geprüft werden sollte, ob die Bausparsumme erhöht werden darf, ohne die Zustimmung der Bausparkasse einzuholen. Durch eine solche Maßnahme könne möglicherweise erreicht werden, dass der Vertrag nicht mehr zuteilungsreif sei. Eine andere Möglichkeit sei, sich an den zuständigen Ombudsmann (http://asurl.de/1110) zu wenden.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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