Kurzarbeiter oft benachteiligt
Bei den Altersvorsorgeaufwendungen könne es zu Problemen kommen, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Normalerweise können Beschäftigte die Angaben zu den Rentenversicherungsbeiträgen aus der Lohnsteuerbescheinigung problemlos übernehmen. Denn in den meisten Fällen zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Hälfte. Anders bei Kurzarbeit und Altersteilzeit: Hier werden die Beiträge vom Arbeitgeber aufgestockt. Das kann sich als nachteilig auswirken, denn das Finanzamt fasst die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zunächst zusammen, zieht den Arbeitgeberanteil dann wieder ab. Werden hier nun die höheren Arbeitgeberanteile abgezogen, mindert das auch den abzugsfähigen Beitrag des Arbeitnehmers.
Betroffene sollten ihren Bescheid daher genau prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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