Leihhardware vom Provider
Wer eine Telefon- oder Internetflatrate bucht, bekommt vom Provider in der Regel auch das passende Modem oder andere Hardware dazu. Wenn es sich um eine Leihgabe nur für die Dauer des Vertrages handelt, muss sich der Provider im Falle eines Defekts um die Reparatur kümmern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Anders verhält es sich, wenn der Anbieter dem Kunden ein Gerät zum vollen, stark vergünstigten oder auch zu einem symbolischen Preis verkauft. Bei dieser Variante gelten die üblichen Gewährleistungsregeln: Innerhalb der ersten zwei Jahre muss der Verkäufer ein defektes Gerät reparieren oder austauschen - Voraussetzung ist aber, dass der Käufer den Defekt nicht selbst verschuldet hat. Aber auch nach Ablauf dieser Frist kann sich ein Anruf beim Provider lohnen. Viele bieten aus Kulanz trotzdem eine Reparatur oder einen Austausch an.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.