Medien lassen sich oft nicht teilen

E-Books mit DRM sind an einen Account geknüpft und lassen sich deshalb nicht weitergeben. | Foto: Andrea Warnecke
  • E-Books mit DRM sind an einen Account geknüpft und lassen sich deshalb nicht weitergeben.
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Das ausgelesene Buch mal eben weitergeben - ist doch völlig normal, sollte man meinen. Für gedruckte Bücher mag das auch gelten, nicht aber für E-Books. Schließlich muss das digitale Buch dafür von einem Lesegerät zum anderen kommen - oft eine unüberwindbare Hürde.

Ähnliche Probleme gibt es auch bei Musik, Filmen oder Software, die als Download aus dem Netz kommen. Selbst wer als Familie, in einer Partnerschaft oder Wohngemeinschaft Inhalte gemeinsam nutzen möchte, stößt oft auf unerwartete technische und rechtliche Hürden. Grund dafür ist die besondere Situation beim Kauf digitaler Güter. Wer Songs oder Bücher aus dem Netz herunterlädt, besitzt diese nicht wirklich. "Man hat nur ein Nutzungsrecht, und das ist an eine einzelne Person gebunden", erklärt Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Und in der Regel lässt sich die Lizenz für ein Musikstück oder einen Film nicht verleihen, verkaufen oder weitergeben. "Die Anbieter wollen verhindern, dass da ein Gebrauchtmarkt entsteht", sagt die Expertin.

Allerdings glaubt Elbrecht auch, dass die Anbieter den Wunsch nach gemeinsamer Nutzung erkannt haben: "Das wird nach und nach gelockert." Zwei aktuelle Beispiele dafür gibt es auf dem Markt für Computerspiele. Der Entwickler Valve erlaubt etwa auf seiner Spieleplattform Steam seit kurzem, dass man seine Game-Sammlung mit bis zu zehn anderen Nutzern wie Familienmitgliedern oder Freunden teilen darf. Allerdings kann immer nur einer der Mitspieler zur Nutzung eingeloggt sein.

Und auf Microsofts neuer Konsole Xbox One kann ein Familienmitglied auf die Spiele im Account eines anderen Familienmitgliedes zugreifen. Ähnliche Regelungen könnte es künftig auch bei anderen digitalen Gütern geben, hofft Elbrecht. "Sobald die ersten das einführen, wird die Konkurrenz nachziehen."

Bis dahin müssen Nutzer noch selber Kopierarbeit leisten. Das ist nicht immer einfach, aber wenigstens erlaubt. Schließlich gibt es in Deutschland das sogenannte Recht auf Privatkopie. "Ich kann meine Dateien an Mitbewohner, Kinder, Ehepartner weitergeben, das ist völlig legal", erklärt die Rechtsanwältin Sabine Sobola. Schwierig wird es nur, wenn der Nutzer die Privatkopie öffentlich zugänglich macht, also zum Beispiel ins Netz stellt. Und wer dafür dann vielleicht auch noch Geld verlangen sollte, kann sich richtigen Ärger einhandeln.

Recht auf Privatkopie

Das Recht auf Privatkopie hat aber eine klare Grenze, warnt Sobola. Ist die Datei mit einem Kopierschutz versehen, darf der Nutzer diesen nicht umgehen. Das gleiche gilt für Systeme für Digitales Rechtemanagement (DRM), mit denen sichergestellt werden soll, dass eine Datei nur von dem Kunden genutzt wird, der dafür die Nutzungsrechte gekauft hat. Außerdem gilt das Recht auf Privatkopie nur für Musik, Bücher und Filme. Computerprogramme und Spiele sind davon ausgenommen.

Um Musik für die Kinder oder den Mitbewohner zu kopieren, reicht in der Regel eine Suche auf der Festplatte. Beim Weitergeben von digitalen Büchern hilft das kostenlose Programm Calibre, mit dem auch unerfahrene Nutzer leicht die Bibliotheken auf mehreren E-Book-Readern verwalten können.

Wer sich damit nicht auseinandersetzen will, kann mit seinem Lebensgefährten oder Ehepartner auch ein gemeinsames Konto bei den verschiedenen Diensten einrichten und dieses dann auf mehreren Geräten nutzen. Dabei stellen sich dann aber neue Fragen: Was ist zum Beispiel, wenn beide schon vorher ein Konto bei dem Anbieter hatten? Eine Möglichkeit, Accounts miteinander zu verknüpfen, bieten die Unternehmen in aller Regel nicht an.

Hinzu kommt, dass Beziehungen auch in die Brüche gehen können. "Da muss ich eine Lösung finden, wer das Konto weiter nutzt", sagt Carola Elbrecht. "Die normale Bücher- und CD-Sammlung muss man bei einer Trennung ja auch irgendwie aufteilen." Der Unterschied ist nur: Während man bei physischen Büchern die Privatbibliothek klar aufteilen kann, gilt in der digitalen Welt das Prinzip "Ganz oder gar nicht". Denn aufspalten lassen sich Accounts ebenfalls nicht. Die Verbraucherschützerin rät Nutzern aber in so einer Situation, beim Anbieter trotzdem danach zu fragen: "Wenn es nur genug Anfragen gibt, entsteht vielleicht irgendwann auch ein Problembewusstsein."

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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