Nach Hause telefonieren
Wer mindestens eine Woche auswärts tätig war, kann die Kosten für ein 15-minütiges Telefongespräch nach Hause als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist, dass die Kosten auch nachweislich angefallen sind (Urteil BFH, Az.: VI R 50/10).
Ingrid Laue / rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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