Namen, Steuern, Konto: Was sich nach der Hochzeit alles ändert
Erst das Ja-Wort, dann der Papierkram. Vom Bankkonto über die Versicherungen bis zum Mietvertrag ändert sich mit der Hochzeit einiges. Vieles davon hat seine Vorteile, gleichzeitig gibt es für Frischvermählte aber auch einiges zu erledigen.
• Neue Rechte: Auskunft im Krankenhaus, Pakete annehmen, Vollmachten schreiben? Viele glauben, dass die Hochzeit an solchen Stellen das Leben erleichtert. "Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür eigentlich nicht", sagt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht. Es kann aber trotzdem sein, dass eine Ehefrau im Krankenhaus leichter Informationen über ihren Mann bekommt als eine Lebensgefährtin.
• Der neue Name: Wer nach der Hochzeit anders heißt, muss seinen Personalausweis schnellstmöglich ändern lassen. Beim Führerschein gibt es keine Änderungspflicht – bei den Fahrzeugpapieren aber schon. Und natürlich müssen auch alle anderen Dienstleister, Vertragspartner, Versicherer und so weiter den neuen Namen kennen. Soziale Netzwerke haben für die Namensänderung nach der Hochzeit eigene Funktionen. Und die alte E-Mail-Adresse lässt sich so einrichten, dass sie Post automatisch an die neue weiterleitet.
• Steuern: Durch die Hochzeit rutschen Arbeitnehmer in eine andere Lohnsteuerklasse. Der Wechsel von Klasse eins zu Klasse vier ändert zunächst aber nichts. "Das ist nur eine neue Bezeichnung", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Für Paare mit großen Unterschieden beim Einkommen lohnt es sich aber, in die Steuerklassen drei und fünf zu wechseln. Die Entscheidung muss aber nicht sofort fallen, Frischvermählte können damit bis zur Steuererklärung warten. Die geben Ehepaare gemeinsam oder getrennt ab.
• Der Arbeitgeber: Arbeitnehmer müssen ihre Heirat oft dem Chef mitteilen. "Entsprechende Regelungen gibt es in fast jedem Arbeitsvertrag", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Selbst ohne gilt: Alles, was für die Gehaltsabrechnung relevant ist, muss der Arbeitnehmer wissen. Dazu gehört auch der Wechsel der Steuerklasse.
• Das Konto: Frischvermählte haben nicht automatisch Zugriff auf das Bankkonto ihres Ehepartners. "Sie können Ihrem Ehepartner aber bei der Bank eine Vollmacht ausstellen", erklärt Thomas Schlüter vom Bankenverband deutscher Banken. Der Partner bekommt dann auch eigene Karten und Zugriff aufs Online-Banking. Alternativ legen sich Eheleute ein gemeinsames Konto an. Die praktischste Variante ist das Oder-Konto, mit dem beide unabhängig voneinander Zugriff haben. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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