Neue Regelungen rund um Finanzen, Geld und Steuern
- Weniger Garantiezins für Lebensversicherungen: Für Lebensversicherungen werden nach dem 1. Januar nur noch 1,25 Prozent Zinsen garantiert. Bisher waren es 1,75 Prozent, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für laufende Verträge gilt die Absenkung nicht.
- Sicherungshöhe für Sparguthaben bei privaten Banken sinkt: Derzeit sind Anlegergelder bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt. Diese Sicherungsgrenze wurde zum 1. Januar auf 20 Prozent abgesenkt, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Bis 2025 soll sie schrittweise weiter bis auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken und den öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen.
- Automatischer Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Banken und Sparkassen behalten seit 1. Januar die Kirchensteuer automatisch ein und überweisen diese mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Dazu überprüfen Geldinstitute bereits seit dem 1. September 2014 regelmäßig per Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ob Kunden, die Zinseinkünfte haben, Mitglied einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind.
- Mindestlohn betrifft auch Minijobs: Seit 1. Januar gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde - und zwar grundsätzlich auch in Privathaushalten. Wer also einen Minijobber beschäftigt, sollte nachrechnen, ob durch die neue Regelung die Grenze von 450 Euro pro Monat überschritten wird. Dann kann der Minijobstatus verloren gehen, erklärt der Bund der Steuerzahler.
- Absetzbarer Betrag für Vorsorgeaufwendungen steigt: In diesem Jahr können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von derzeit 78 Prozent auf 80 Prozent. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Steuerpflichtiger Rentenanteil steigt: Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2015 der steuerpflichtige Rentenanteil von 68 auf 70 Prozent. Somit bleiben nur noch 30 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt im Jahr 2015 für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
- Post erhöht Porto: Statt bisher 60 Cent kostet ein Standardbrief (bis 20 Gramm) seit Neujahr 62 Cent. Der Kompaktbrief (bis 50 Gramm) wird dagegen fünf Cent billiger und kostet künftig 85 Cent.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.