Neues Energielabel für Staubsauger

Das neue EU-Label für Staubsauger ist ab dem 1. September verpflichtend. | Foto: ZVEI
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Krachmacher und Stromfresser sind auf dem Rückzug. Denn seit 1. September dieses Jahres ist die erste Stufe der neuen EU-Label-Verordnung in Kraft getreten.

"Wie Kühlschränke oder Waschmaschinen werden nun auch Staubsauger mit einem Energielabel versehen", erklärt Werner Scholz, Geschäftsführer der Hausgeräte-Fachverbände im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI).

Es zeigt neben der Energieeffizienzklasse von A bis G den durchschnittlichen Stromverbrauch. Dieser ist entsprechend der neuen EU-Ökodesign-Verordnung für Staubsauger begrenzt. Seit 1. September muss die maximale Nennleistungsaufnahme unter 1600 Watt liegen, ab 2017 sogar unter 900 Watt.

"Ein Staubsauger, der seit September im EU-Raum in den Handel kommt, darf bei Standardnutzung nicht mehr als 62 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen", erklärt Annegret Agricola von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Diese Standardnutzung ist klar definiert: Sie umfasst jährlich 50 Reinigungsvorgänge auf einer 87 Quadratmeter großen Fläche. "Also etwa einmal pro Woche die Wohnung saugen."

Auf dieser Rechnung basieren auch die Anforderungen an das Energielabel. Demnach muss ein Staubsauger der Effizienzklasse A weniger als 28 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. "Das zurzeit energieeffizienteste Gerät auf dem Markt benötigt weniger als sechs Kilowattstunden pro Jahr", sagt die Expertin. "Neben den Angaben zur Energieeffizienz ist auf dem EU-Label die Staubaufnahme vermerkt", erläutert Werner Scholz. Auch sie umfasst die Klassen A bis G und ist getrennt für Teppiche und Hartböden angegeben. Ebenfalls von A bis G ist die Staubemission der Geräte klassifiziert. Dazu kommen Angaben über die Lautstärke in Dezibel.

Das neue EU-Label muss seit September auf jedem neu in den Handel gebrachten Gerät aufgebracht sein - nicht nur im stationären, sondern auch im Online-Handel. "Wer sich gründlich informiert, läuft dann kaum noch Gefahr, ein schlechtes Gerät zu kaufen", meint Scholz. Aber dann sind die alten Staubsauger noch nicht vom Markt verschwunden. Der Handel kann seine Bestände, ähnlich wie bei den Glühlampen, ohne Zeitbegrenzung weiter verkaufen.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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