Nicht am Waldrand grillen
Den Sommer über darf im Wald kein offenes Feuer brennen. Das bedeutet, Spaziergänger dürfen dort nicht rauchen. Tabu ist es auch, dort zu grillen. "Wer mit einer Zigarette im Wald erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen", erläuterte Stefan Befeld von dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. "Aber auch 100 Meter um den Wald herum darf kein Feuer gemacht werden." Problematisch sind die Funken, welche schon im schwachen Wind viele Meter weit fliegen können. Befeld rät Waldspaziergängern, auf ihr Auto zu achten. "Oft parkt man das Auto in hohen Rabatten am Wegesrand", sagte der Waldexperte. "Wenn diese sehr trocken sind und Farne an den heißen Motorraum kommen, können sie sich entzünden." Und der Wagen wird besser nicht am Rand eines engen Waldweges abgestellt oder gar vor einer Schranke. "Wenn es denn mal brennt, muss die Feuerwehr da vorbei."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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