Nur im Sichtflug: Drohnen kontrolliert steuern
Flugdrohnen werden immer beliebter. Allerdings darf das Fluggerät nicht schwerer als fünf Kilogramm sein und eine maximale Flughöhe von 100 Metern nicht überschreiten, wenn man es hobbymäßig und ohne Genehmigung fliegen möchte.
Die Drohne muss im Sichtflug gesteuert werden, ein Steuern per GPS ist nicht erlaubt, berichtet das Magazin "Chip". Dient der Drohnenflug kommerziellen Zwecken, muss von der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes eine Genehmigung eingeholt werden. Und selbst dann darf nicht überall geflogen werden: Menschenansammlungen, Unglücksorte oder Industrieanlagen sind in jedem Fall tabu. Im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flughäfen ist eine Sondergenehmigung nötig.
Ob privat oder gewerblich – mit der Drohne die Privatsphäre anderer zu verletzen, ist in keinem Fall gestattet. Ausflüge über die Nachbargrundstücke sind nicht erlaubt. Auch dürfen Hobbypiloten nicht vom eigenen Grundstück aus mit einer an der Drohne angebrachten Kamera in fremde Fenster schauen. Drohnenpiloten sollten außerdem auf einen Versicherungsschutz achten. Verursachen sie mit ihrem Fluggerät etwa durch einen Absturz Schäden, müssen sie ihn ersetzen. Daher lohnt sich der Abschluss einer passenden Haftpflichtversicherung. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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