Ombudsmann kann Streit mit Bank schlichten
Der Kunde müsse sich zunächst informieren, welchem Beschwerdesystem sein Institut angeschlossen ist, sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. "Kunden von unseren Mitgliedsinstituten - den privaten Banken - senden ihre Beschwerde an den Bankenverband."
Wer sein Konto bei einer Sparkasse oder Volksbank hat, der findet den zuständigen Ombudsmann in deren übergeordneten Instituten. Bei den Sparkassen ist das der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), bei den Volksbanken der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Manche Banken haben sich diesen Beschwerdeeinrichtungen nicht angeschlossen. In diesem Fall müssen Verbraucher direkt fragen, wo die Beschwerdestelle sitzt.
Eingereicht werden muss die Beschwerde in der Regel schriftlich. "Der Kunde sollte den Fall knapp und verständlich darlegen sowie Kopien von den notwendigen Unterlagen beifügen", erklärt Beller. Die Forderung, die an die Bank gestellt wird, sollte benannt werden. Dann wird die Beschwerde geprüft - zulässig sind nämlich nicht alle.
Denn wenn bereits ein Gericht damit befasst ist oder war, kann der Ombudsmann nicht mehr tätig werden. Abgelehnt wird die Beschwerde auch, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist oder wenn bereits eine andere Schlichtungsstelle angerufen wurde.
Der Ombudsmann ist kostenlos, weil die Schlichterstellen von den Instituten bezahlt werden. Der Kunde kann den Schlichterspruch auch in aller Ruhe abwarten. Denn das Verfahren hemmt die Verjährung. "Das System der Schlichter ist für den Verbraucher, wenn es richtig gemacht wird, eine tolle Sache", sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Wichtig sei eine unabhängige Prüfung.
Der Haken für die Kunden: Die Schiedssprüche sind nicht bindend für die Institute. Lediglich die privaten Banken verpflichten sich bis zu einem Streitwert von 5000 Euro, dem Schlichterspruch nachzukommen.
Fügt sich eine Bank der Bewertung des Ombudsmanns zugunsten des Kunden nicht, muss das aber nicht heißen, dass dieser sein Recht nicht bekommt. Denn nach einem Schlichtungsverfahren steht Kunden der Rechtsweg offen. Meist mit guten Aussichten: "Mit einem positiven Schiedsspruch von einem Ombudsmann sind die Chancen vor Gericht besser", sagt Sascha Straub.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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