Partner mit Ehevertrag
Einen Ehevertrag können Partner ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Darauf weist die Notarkammer Berlin hin. Doch trotz dieser Vertragsfreiheit darf der aus beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen unterlegene Partner nicht übermäßig benachteiligt werden. Dem Partner, der die gemeinsamen Kinder betreut, kann etwa ohne finanziellen Ausgleich nicht einfach der Betreuungsunterhalt gestrichen werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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