Pkw-Stellplatz absetzen
Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz beziehungsweise Garagenkosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten berücksichtigt werden (Urteil BFH vom 13. November 2012, Az.: VI R 50/11).
Ingrid Laue / rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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